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   RG, 21.04.1941 - II 128/40   

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https://dejure.org/1941,430
RG, 21.04.1941 - II 128/40 (https://dejure.org/1941,430)
RG, Entscheidung vom 21.04.1941 - II 128/40 (https://dejure.org/1941,430)
RG, Entscheidung vom 21. April 1941 - II 128/40 (https://dejure.org/1941,430)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gilt § 65 Abs. 3 Satz 2 AktG., wonach ein schuldrechtliches Geschäft über den Erwerb eigener Aktien unter den dort genannten Voraussetzungen nichtig ist, auch für noch nicht abgewickelte Rechtsgeschäfte dieser Art aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 167, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.03.1974 - II ZR 89/72

    Abhängigkeit einer AG von Unternehmensgruppe

    Eine solche Grundlage können nicht nur vertragliche oder organisatorische Bindungen, sondern auch rechtliche und tatsächliche Umstände sonstiger Art bilden (Begr. zu § 17 AktG, Kropff a.a.O. S. 31; RGZ 167, 40, 49, 52).

    Auch darf es sich nicht nur um zufällige Umstände handeln, auf die kein Verlaß ist (RGZ 167, 40, 49 f; Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, AktG § 17 Rn. 31 ff m.w.N.).

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 19/85

    Gemeinschaftsunternehmen - Entsendungsrecht zum Konzernbetriebsrat

    Für das Bestehen eines Abhängigkeitsverhältnisses ist entscheidend, daß das herrschende Unternehmen über Mittel verfügt, die es ihm ermöglichen, das abhängige Unternehmen seinem Willen zu unterwerfen und diesen bei ihm durchzusetzen (RGZ 167, 40, 49; BGHZ 62, 193, 199 und auch überwiegend das Schrifttum: Godin/Wilhelmi, AktG, 4. Aufl., Band I, § 17 Anm. 2; Baumbach/Hueck, AktG, 13. Aufl., § 17 Rz 2; differenzierender Biedenkopf/Koppensteiner in Kölner-Kommentar zum AktG, Band I, § 17 Anm. 17 ff.; Würdinger, aaO, § 17 Anm. 2 ff. und Geßler, aaO, § 17 Rz 70 ff.).
  • LAG Berlin, 27.10.1995 - 6 TaBV 1/95

    Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn es zur Durchsetzung seines Willens auf eine Mitwirkung Dritter angewiesen ist, auf die es nicht mit Bestimmtheit rechnen kann (so bereits RG, Urteil vom 21.4.1941 - II 12B/40 - RGZ 167, 40, 50; Baumbach/Hueck, AktG , 13. Aufl., 1968, § 17 R 4).
  • BGH, 12.08.1958 - 5 StR 181/58

    Rechtliche Ausgestaltung der Nichtigkeit von Strohmanngeschäften i.R.d. Erwerbs

    Umgekehrt hat die Aktiengesellschaft die ihr ohne schuldrechtliche Verpflichtung nach § 65 Abs. 3 Satz 1 AktG wirksam übereigneten Aktien nach § 812 BGB zurückzuübereignen, es sei denn, daß der Verkäufer wußte, daß er zur Leistung nicht verpflichtet war (§ 814 BGB) vgl. RGZ 167, 40, 46; Godin-Wilhelmi a.a.O. Anm. 11 zu § 65, Anm. 12 zu § 56 AktG; Fischer in Gadows Großkommentar 2. Auf.
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